Umfassende Information von Behörden, Körperschaften, Interessenvertretungen sowie der Presse über berufsständische Angelegenheiten von allgemeinem Interesse.
Beratung, Information und Unterstützung seiner Mitglieder in ihren Berufsangelegenheiten oder bei deren Anliegen, sofern sie im Interesse des Berufsstandes liegen.
Schaffung und Aufrechterhaltung einer intensiven Zusammenarbeit mit den zuständigen öffentlichen Stellen und Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
Herstellung und Aufrechterhaltung guter Geschäfts- und Arbeitsbeziehungen sowohl zwischen den Verbandsmitgliedern als auch mit der Bauindustrie, dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie anderen Gewerbezweigen, die im Rahmen des Verbandszwecks beschäftigt sind.
Schaffung und Anerkennung eines seinem Stand und seiner Qualifikation angemessenen, eigenständigen Ausbildungsberufes „Eisenflechter“.
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